Vorschriften und Sicherheitshinweise beachten
Für das Entfachen von „Brauchtumsfeuern“ bestehen nach den Bestimmungen des Bundesluftreinhaltegesetzes strenge zeitliche Einschränkungen!
Brauchtumsfeuer sind Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen, die ausschließlich mit trockenem, biogenem Material beschickt werden. Als solche Feuer gelten:
- Osterfeuer am Karsamstag (15. April 2017): das Entzünden des Feuers ist im Zeitraum von 15 Uhr des Karsamstags bis 3 Uhr früh am Ostersonntag zulässig.
- Sonnwendfeuer (21. Juni 2017): da der 21. Juni nicht auf einen Samstag fällt, ist das Entzünden eines Brauchtumsfeuers anlässlich der Sonnenwende auch am nachfolgenden Samstag, den 24. Juni 2017, zulässig.
Es darf nur trockenes Holz (Baum- und Strauchschnitt) ohne Rauch- und Geruchsentwicklung punktuell (d.h. im unmittelbaren Anfallsbereich der Materialien) verbrannt werden (nur unter diesen Voraussetzungen handelt es sich nicht um Abfall). Ein „Zusammensammeln“ von Strauch- und Baumschnitt zu sehr großen Feuern ist nicht zulässig! In jedem Fall sollten Sie bereits länger gelagertes Material umlagern, um Kleintieren (z.B. Igel, Mäuse, Vögel) ein Überleben zu ermöglichen!
Vorsicht:
Keinesfalls dürfen Abfälle, insbesondere Altholz (Baumaterial, Verpackungen, Paletten, Möbel, usw.) und nicht biogene Materialien (Altreifen, Gummi, Kunststoffe, Lacke, usw.) bei Brauchtumsfeuern mitverbrannt werden.
Sicherheitsvorkehrungen:
- Es dürfen keine Brandbeschleuniger verwendet werden.
- Löschhilfsmittel sind bereit zu halten.
- Bei Beendigung ist das Feuer zu löschen bzw. zu beaufsichtigen.
- Mindestabstandsregelungen:
- 100 m von Energieversorgungsanlagen
- 50 m von Gebäuden
- 50 m von öffentlichen Verkehrsflächen
- 40 m von Bäumen, Hecken, Büschen
Weitere Hinweise und Sicherheitstipps gibt es auf der Seite des Landesfeuerwehrverbandes: zu den Hinweisen
Die FF Kleinsemmering Hofstätten wünscht Ihnen ein frohes Osterfest!